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BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzungen eines Flurbereinigungsverfahrens
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 07.12.1978 - III F 108/74
- BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79
- BVerwG, 02.10.1981 - 5 B 33.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts von Bedeutung gewesen ist als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, sowie einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als "grundsätzlich" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90). - BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79
Ein solches, den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" liegt dagegen nicht vor, wenn die für die Entscheidung maßgebend gewesenen Gründe bereits im Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren erörtert worden sind oder auf der Hand lagen (Urteil vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 9]; BVerwGE 36, 264 [267]). - BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79
Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79
Zwar liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO) auch dann vor, wenn das Urteil nach Durchführung einer Beweisaufnahme tragend auf rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte abstellt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert hatten und zu denen sie sich nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch nicht zu äußern brauchten (Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14]; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 -). - BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 82.76
Abwägungsvorgang - Abwägungsergebnis - Gewährung rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79
Zwar liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO) auch dann vor, wenn das Urteil nach Durchführung einer Beweisaufnahme tragend auf rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte abstellt, zu denen sich die Beteiligten bisher nicht geäußert hatten und zu denen sie sich nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch nicht zu äußern brauchten (Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 82.76 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 14]; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 -). - BVerwG, 16.05.1974 - III C 54.72
Auszug aus BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79
Ein solches, den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" liegt dagegen nicht vor, wenn die für die Entscheidung maßgebend gewesenen Gründe bereits im Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren erörtert worden sind oder auf der Hand lagen (Urteil vom 16. Mai 1974 - BVerwG 3 C 54.72 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 9]; BVerwGE 36, 264 [267]).